Garantiebestimmungen
- Newatec GmbH gewährt für Ihre Geräte eine Garantie wie folgt:
- Aquellio Revita (Hausanlagen) 10 Jahre Garantie
- Newatec Kalkschutz (Hausanlagen) 10 Jahre Garantie
- Aquellio Aquellino (Kleingerät) 5 Jahre Garantie
- Wasserfilter (nur Gehäuse) 2 Jahre Garantie
Die Garantie gilt ab Kaufdatum betreffend Mängel, welche nachweislich auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen. Der Kaufbeleg bildet den einzigen Nachweis für das Kaufdatum.
- Während der Garantiefrist wird Newatec GmbH alle Garantieleistungen auf Ihre Kosten vornehmen. Die Kostentragung durch Newatec GmbH setzt voraus, dass die Mängelrüge vor Ablauf der Garantiefrist bei Newatec GmbH eintrifft. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb der Garantiezeit auftretende Mängel unverzüglich zu dokumentieren und schriftlich zu beanstanden. Das beanstandete Gerät ist entweder Newatec GmbH direkt oder dem Vertragshändler, bei welchem das Produkt gekauft wurde, zurückzuschicken.
- Newatec GmbH wird das defekte Gerät oder Geräteteil nach eigenem Ermessen ersetzen oder reparieren.
- Defekte Geräte, für welche Ersatz geliefert wird, fallen automatisch ins Eigentum von Newatec GmbH.
- Nicht unter diese Garantie fallen Schäden an zerbrechlichen Teilen des Produktes, wie Kunststoffteile, sowie Schäden infolge Wasser-, Chemikalien- oder Elektronikeinflüssen, unsachgemäße Behandlung, Stromdurchfluss, Radioaktivität, flüssiger Stickstoff, starke Säure- /Basenbäder, Überhitzung, etc.
- Nicht als Mängel im Sinne von Ziff. 1 gelten Abweichungen des Produktes von der Sollbeschaffenheit, die für den Wert oder die Tauglichkeit des Produktes unerheblich sind, wie z. B. Verfärbung der Oberflächen.
- Diese Garantie verfällt, wenn der Kunde Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Produkt eigenhändig vornimmt oder durch von Newatec GmbH nicht autorisierte Personen vornehmen lässt oder wenn das Produkt in Abweichung von der Installationsanleitung montiert oder eingesetzt wird.
- Das Entfernen der Produkt-Etikette mit Serien- und Geräte-Nummer, sowie das Öffnen des Gerätes haben den Verlust der Garantie zur Folge.
- Im Garantiefall steht die Garantiefrist während der Erbringung der Garantieleistungen nicht still und wird auch nicht neu eröffnet.
- Die Garantie ist persönlich auf den Neukäufer ausgestellt und ist nicht auf Dritte übertragbar.
- Diese Garantiebestimmungen sind abschließend und gelten im Umfang der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Newatec GmbH, welche im Zeitpunkt des Garantiefalles gültig sind.
- Anwendbar ist ausschließlich schweizerisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist am Sitz von Newatec GmbH.